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Im Kaufrecht sind Links zum Thema Kaufvertrag zusammengefasst. Der Kaufvertrag ist allgemein im deutschen BGB nach §§ 433 BGB geregelt. Dabei müssen ein Käufer und ein Verkäufer übereinkommen, dass der Verkäufer die Sache übereignet und übergibt und der Käufer den Kaufpreis bezahlt und die Kaufsache abnimmt. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben und gegebenenfalls zu beachten.

 



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